Gas Hausschau und Gassicherheitscheck
Wiederkehrende Überprüfung der Gasinstallation
Wenn Ihr Haus oder Ihre Wohnung mit Erdgas beheizt wird, wissen Sie die Vorteile dieses umweltfreundlichen Brennstoffes zu schätzen.
Die Anwendungsbereiche für Erdgas im Haushalt sind heute vielfältiger denn je. Neben der Verwendung zur Beheizung und Warmwasserbereitung freuen sich viele Hobby-Köche auch über den Betrieb ihres Gasherdes mit Erdgas - als Alternative zum Strom. Neuerlich gibt es weitere Anwendungsgebiete für Erdgas, in denen dieser komfortable, sparsame und umweltfreundliche Brennstoff zum Einsatz kommt. Ob nun im Gaskamin, dem Terrassenheizstrahler oder dem Terrassengrill, in all diesen Bereichen kann sich der Erdgas-Verwender über die Vorzüge erfreuen.
Selbst zum äußerst kostengünstigen Trocknen der Wäsche kann man einen Erdgas-Wäschetrockner verwenden. Dies macht, neben der Entwicklung der hierfür erforderlichen Gasgeräte, die Erneuerung des für die Gasinstallation gültigen Regelwerkes TRGI (Technische Regel für Gasinstallationen) im Jahre 2008, möglich. Die TRGI regelt alles rund um Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und den Betrieb von Gasinstallationen und ist damit gleichermaßen verbindlich für Anlagenersteller und Anlagenbetreiber. Die neue TRGI 2008 regelt nun auch die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen und die korrekte Betriebsweise einer Gasinstallation.
Beides sind Anforderungen an den Betreiber, also Sie als Gasverwender bzw. Gaskunden. Ein wesentlicher Bestandteil der sicheren Betriebsweise einer Gasinstallation ist die regelmäßige Inspektion . Diese kennen Sie auch von Ihrem Auto, welches in regelmäßigen Abständen in der Werkstatt und verpflichtend wiederkehrend zur Hauptuntersuchung (Volksmund TÜV) vorgeführt werden muss.
Es gibt zwei gesetzl.vorgeschriebene Prüfungen:
1. Die Hausschau ,
jährliche kontrolle der Gasleitungen , Absperrorgane und Zubehör
auf Funktion und Sicherheit ,Korrosion, Befestigung u.s.w.
Diese Hausschau können Sie mit unserer Checkliste selbst
ausführen. (Oder wir machen das für Sie)
2. Gas-Sicherheits-Check
Diese Prüfung (alle 12 Jahre) kann nur der Zugelassene
Fachbetrieb (also z.B. WIR ) ausführen.
- Die TRGI 2008 verpflichtet den Betreiber einer Gasinstallation zur wiederkehrenden Überprüfung seiner Anlage alle 12 Jahre.
Alle Gasinstallation, die im April 2008 12 Jahre oder älter waren, sind somit sofort überprüfungspflichtig.
Verantwortlich für die Durchführung bei häuslichen Gasinstallationen ist der Betreiber, der ein beim zuständigen Gasnetzbetreiber eingetragenes Vertragsinstallationsunternehmen (VIU, allgemein Ihr Installateur vor Ort) für die Überprüfung beauftragen muss.
Nach der erfolgten Überprüfung bekommen Sie ein Dokument hierüber, welches die Durchführung nachweist. Im Schadensfall haben Sie somit ein Dokument in der Hand, mit dem Sie das Einhalten Ihrer Betreiberpflicht gegenüber Netzbetreiber, Gebäudeversicherungen und anderen nachweisen können.
Weiterhin kommen Sie so auch automatisch Ihrer Verkehrssicherungspflicht gegenüber anderen Bürgern nach.
Sie sehen also, neben den vielen Vorzügen, die Sie bei der Verwendung von Erdgas nutzen, gibt es auch einige Pflichten. Die wiederkehrende Überprüfung ist von hohem Stellenwert. Für Sie ist es ein Leichtes, dem nachzukommen, da wir Ihnen diese als Dienstleistung ohne großen Aufwand für Sie anbieten.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
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Bernd Flechsig
Sanitär & Heizung
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